TROJA Car Rental
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bedingungen für die Vermietung von Kraftfahrzeugen. Maßgeblich bleiben im Zweifel der individuelle Mietvertrag, das Übergabe- und Rückgabeprotokoll, die Buchungsbestätigung bzw. Preisliste und diese AGB.
Fahrzeugvermietung
Haftung & Nutzung
Storno & Rückgabe
Wichtige Hinweise
Wichtiger Haftungshinweis: Jede Person, die am oder im Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug
einen Schaden schuldhaft verursacht, ist dafür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich.
Das gilt insbesondere für den Mieter, eingetragene Zusatzfahrer sowie sonstige Personen aus dem
Verantwortungsbereich des Mieters.
1. Geltungsbereich & Vertragsgrundlagen
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die entgeltliche Überlassung von Kraftfahrzeugen zwischen
TROJA Car Rental und dem jeweiligen Mieter. Maßgeblich sind in dieser Reihenfolge:
- der individuell abgeschlossene Mietvertrag,
- das Übergabe- und Rückgabeprotokoll,
- die Buchungsbestätigung bzw. Preisliste,
- diese AGB.
2. Vertragsschluss & berechtigte Fahrer
Reservierungen und Anfragen sind zunächst unverbindlich. Ein Mietvertrag kommt erst zustande,
wenn die Buchung in Textform bestätigt oder das Fahrzeug übergeben wird.
Das Fahrzeug dürfen ausschließlich der im Mietvertrag benannte Mieter und ausdrücklich eingetragene Zusatzfahrer führen. Der Mieter haftet dafür, dass nur berechtigte und fahrerlaubnisberechtigte Personen das Fahrzeug nutzen.
Das Fahrzeug dürfen ausschließlich der im Mietvertrag benannte Mieter und ausdrücklich eingetragene Zusatzfahrer führen. Der Mieter haftet dafür, dass nur berechtigte und fahrerlaubnisberechtigte Personen das Fahrzeug nutzen.
3. Mietdauer, Übergabe & Rückgabe
Die Mietdauer beginnt mit der vereinbarten Übergabezeit und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe
des Fahrzeugs einschließlich Schlüssel, Dokumente und Zubehör an der vereinbarten Rückgabestelle.
Bei Übergabe werden Zustand, erkennbare Vorschäden, Kilometerstand sowie Zubehör möglichst dokumentiert. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übernahme auf offensichtliche Schäden und Fehlbestände zu prüfen.
Bei Übergabe werden Zustand, erkennbare Vorschäden, Kilometerstand sowie Zubehör möglichst dokumentiert. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übernahme auf offensichtliche Schäden und Fehlbestände zu prüfen.
4. Preise, Zusatzkosten & Kaution
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Mietpreise. Zusätzlich können je nach Buchung weitere
Entgelte anfallen, insbesondere für Zusatzfahrer, Mehrkilometer, Zustellung, Sonderreinigung,
Maut, Bußgelder, Tank- bzw. Ladedifferenzen, Schäden und sonstige vereinbarte Zusatzleistungen.
Der Vermieter ist berechtigt, vor Fahrzeugübernahme eine Kaution zu verlangen. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
Der Vermieter ist berechtigt, vor Fahrzeugübernahme eine Kaution zu verlangen. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
5. Pflichten des Mieters
Das Fahrzeug ist pfleglich, bestimmungsgemäß und unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften,
Herstellerhinweise und technischen Betriebsgrenzen zu behandeln.
Das Fahrzeug ist bei jedem Verlassen ordnungsgemäß zu verschließen. Schlüssel, Fahrzeugpapiere und elektronische Zugangsmittel sind vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
Rauchen im Fahrzeug ist untersagt. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung oder in geeigneter Transportvorrichtung befördert werden. Umbauten, Beklebungen, technische Eingriffe, Manipulationen oder das Entfernen von Ausstattungsbestandteilen sind unzulässig.
Das Fahrzeug ist bei jedem Verlassen ordnungsgemäß zu verschließen. Schlüssel, Fahrzeugpapiere und elektronische Zugangsmittel sind vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
Rauchen im Fahrzeug ist untersagt. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung oder in geeigneter Transportvorrichtung befördert werden. Umbauten, Beklebungen, technische Eingriffe, Manipulationen oder das Entfernen von Ausstattungsbestandteilen sind unzulässig.
6. Unzulässige Nutzungen
Untersagt sind insbesondere Motorsportveranstaltungen, Rennstreckenfahrten, Beschleunigungsfahrten,
Driftveranstaltungen, illegale Rennen, Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahrten ohne
gültige Fahrerlaubnis, Geländefahrten, gewerbliche Personenbeförderung ohne Zustimmung, Überladung,
Fahrten zur Begehung von Straftaten oder sonstige zweckwidrige bzw. übermäßige Beanspruchungen.
Auslandsfahrten sind nur zulässig, wenn sie vorab ausdrücklich freigegeben wurden.
Auslandsfahrten sind nur zulässig, wenn sie vorab ausdrücklich freigegeben wurden.
7. Verhalten bei Unfall, Panne oder Diebstahl
Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden, Vandalismus, Panne oder sonstigen erheblichen
Schadensereignissen ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Soweit erforderlich oder
gesetzlich geboten, ist zusätzlich die Polizei zu verständigen.
Der Mieter hat alle zumutbaren Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadensminderung zu treffen, insbesondere Unfallstelle sichern, Daten aufnehmen, Fotos anfertigen und keine Schuldanerkenntnisse ohne Zustimmung des Vermieters abgeben.
Der Mieter hat alle zumutbaren Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadensminderung zu treffen, insbesondere Unfallstelle sichern, Daten aufnehmen, Fotos anfertigen und keine Schuldanerkenntnisse ohne Zustimmung des Vermieters abgeben.
8. Haftung des Mieters & Schadensverantwortung
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für sämtliche von ihm, von berechtigten
Zusatzfahrern oder von Personen aus seinem Verantwortungsbereich schuldhaft verursachten Schäden
am Fahrzeug, für Verlust des Fahrzeugs, Fehlbestände, Zubehörschäden und Folgeschäden.
Jeder, der einen Schaden verursacht, ist dafür selbst verantwortlich. Das gilt insbesondere bei schuldhaft verursachten Beschädigungen im Innen- oder Außenbereich, unsachgemäßer Nutzung, Verstößen gegen diese AGB oder Pflichtverletzungen während der Mietzeit.
Eine vereinbarte Haftungsreduzierung oder Selbstbeteiligung kann entfallen oder gekürzt werden, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder auf einer verbotenen Nutzung, einem erheblichen Vertragsverstoß, Alkohol-/Drogeneinfluss, Unfallflucht oder nicht berechtigten Fahrern beruht.
Jeder, der einen Schaden verursacht, ist dafür selbst verantwortlich. Das gilt insbesondere bei schuldhaft verursachten Beschädigungen im Innen- oder Außenbereich, unsachgemäßer Nutzung, Verstößen gegen diese AGB oder Pflichtverletzungen während der Mietzeit.
Eine vereinbarte Haftungsreduzierung oder Selbstbeteiligung kann entfallen oder gekürzt werden, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder auf einer verbotenen Nutzung, einem erheblichen Vertragsverstoß, Alkohol-/Drogeneinfluss, Unfallflucht oder nicht berechtigten Fahrern beruht.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10. Betriebskosten, Reparaturen & Nutzungskosten
Kraftstoff, Ladekosten, Maut, Parkentgelte, Fährgebühren, Vignetten und sonstige nutzungsbedingte
Aufwendungen während der Mietdauer trägt der Mieter, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Reparaturen oder sonstige Maßnahmen dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters veranlasst werden, sofern keine Gefahr im Verzug besteht.
Reparaturen oder sonstige Maßnahmen dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters veranlasst werden, sofern keine Gefahr im Verzug besteht.
11. Rückgabe, Reinigung & verspätete Rückgabe
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Der vereinbarte Tank- bzw. Ladezustand ist einzuhalten.
Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, Geruchsbelastung, Tierhaaren, Nikotinrückständen, Flecken, Schlamm, Sand oder vergleichbaren Sonderfällen können die Kosten der erforderlichen Sonderreinigung oder Aufbereitung berechnet werden.
Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, kann eine Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe des zeitanteiligen Mietpreises verlangt werden.
Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, Geruchsbelastung, Tierhaaren, Nikotinrückständen, Flecken, Schlamm, Sand oder vergleichbaren Sonderfällen können die Kosten der erforderlichen Sonderreinigung oder Aufbereitung berechnet werden.
Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, kann eine Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe des zeitanteiligen Mietpreises verlangt werden.
12. Bußgelder, Maut & Mehrkilometer
Mehrkilometer werden nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste berechnet, sofern eine
Kilometerbegrenzung vereinbart wurde.
Der Mieter trägt sämtliche während der Mietzeit verursachten oder ausgelösten Bußgelder, Verwarnungen, Maut- und Nutzungsentgelte, Parkentgelte, Abschleppkosten, Gebühren und Halteranfragen. Für den Verwaltungsaufwand kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr berechnet werden.
Der Mieter trägt sämtliche während der Mietzeit verursachten oder ausgelösten Bußgelder, Verwarnungen, Maut- und Nutzungsentgelte, Parkentgelte, Abschleppkosten, Gebühren und Halteranfragen. Für den Verwaltungsaufwand kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr berechnet werden.
13. Stornierung & Nichterscheinen
Stornierungen sind vor Mietbeginn in Textform möglich. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde,
gelten folgende pauschalierten Entschädigungen:
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 20 %
- 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 35 %
- 6 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50 %
- 72 bis 24 Stunden vor Mietbeginn: 75 %
- unter 24 Stunden vor Mietbeginn oder No-Show: 90 % des Gesamtmietpreises
14. Datenschutz, Ortung & Schlussbestimmungen
Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Mietvertrags,
zur Identitäts- und Führerscheinkontrolle, zur Zahlungsabwicklung, Schadensbearbeitung,
Rechtsverfolgung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
Soweit Fahrzeuge mit Ortungs-, Telemetrie- oder Sicherheitssystemen ausgestattet sind, dürfen diese im rechtlich zulässigen Umfang insbesondere zur Diebstahlsprävention, Wiederbeschaffung, Fahrzeugsicherheit und Missbrauchserkennung genutzt werden.
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Soweit Fahrzeuge mit Ortungs-, Telemetrie- oder Sicherheitssystemen ausgestattet sind, dürfen diese im rechtlich zulässigen Umfang insbesondere zur Diebstahlsprävention, Wiederbeschaffung, Fahrzeugsicherheit und Missbrauchserkennung genutzt werden.
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
